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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.06.2004
(PDF-Datei dieser AGB zum Ausdrucken)

I. Geltungsbereich der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Chirado OHG erfolgen ausschließlich gemäß diesen AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Wir behalten uns das Recht vor, nach Erteilung des Auftrags notwendig werdende technische Änderungen am Vertragsgegenstand während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern diese nicht von grundlegender Art sind und die Interessen des Auftraggebers dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt werden.

III. Preise

Alle Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Grevenbroich.

IV. Liefer- und Leistungsziel

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens unserer Lieferanten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Leistungstermine entsprechend der Dauer der eingetretenen Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

V. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

VI. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder gegenteilige gesetzliche Bestimmungen existieren, für alle von uns gelieferten Produkte grundsätzlich ein Jahr. Eventuelle darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, die wir Dritten gegenüber geltend machen können, werden wir unter Berücksichtigung eventueller Eigenkosten (z. B. Versandkosten) auf Wunsch an unsere Auftraggeber weitergeben.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns erkennbare Mängel, unrichtige und unvollständige Lieferungen innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Im Falle einer Mitteilung des Auftraggebers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, zu uns zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Die Verwendung falscher oder minderwertiger Verbrauchsteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien u. ä. sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe und das unzulässige Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, behalten wir uns die Berechnung einer Service-Pauschale von mindestens 60,00 EUR vor.

Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Absätze beschränken sich auf die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für die Chirado OHG, ohne uns zu verpflichten.

Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt, und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

VIII. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Wir haften maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen.

Eine Haftung für Fremdleistungen und Produkte anderer Hersteller, insbesondere Software, wird nicht übernommen.

IX. Datenschutz

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -Vorschriften entsprechen. Die Sicherung von Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Verlust von Daten ist grundsätzlich nicht durch uns zu vertreten.

Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags stehenden Informationen auch über dessen Abschluss hinaus streng vertraulich zu behandeln.

X. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug bzw. bar zahlbar. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf diese angerechnet und zuletzt auf die Hauptforderung. Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszins (Basiszinssatz + 4) der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die gesamten Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Erfolgen seitens des Auftraggebers Voraus- oder Akonto-Zahlungen und ist der Auftraggeber Kaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so verfällt die aus dieser Zahlung für die Chirado OHG entstehende Verpflichtung, wenn die Ausführung des Auftrags durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, mehr als sechs Monate verzögert wird. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Die Chirado OHG ist in diesem Fall weder verpflichtet, die angebotene Leistung zu erbringen, noch die bereits erfolgte Zahlung zu erstatten.

XI. Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Grevenbroich. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Mönchengladbach ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XII. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Chirado OHG gewollt hat oder gewollt haben würde, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätte.


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